Informationen & Aktuelles

Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Rezepte, Gültigkeiten, Corona-Beschränkungen, Praxisalltag und Vieles mehr. 

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Geschäftsführer Coen Adams

Öffnungszeiten

Montag:          08:00 – 19:00
 Dienstag:        08:00 – 19:00 
Mittwoch:        08:00 – 19:00
 Donnerstag:    08:00 – 19:00 
 Freitag:           08:00 – 16:00 

Behandlungsvertrag & Datenschutz

Sofern Ihnen Ihr Arzt ein neues Rezept/eine neue Heilmittelverordnung ausgestellt hat, können wir die Therapie erst starten nachdem Sie in unserer Praxis einen Behandlungsvertrag und die Datenschutzerklärung unterzeichnet haben. Dies geschieht direkt bei Ihrem ersten Termin. Aber was bedeutet das? Unsere Physiotherapie ist eine Bestellpraxis. Durch gut organisiertes Arbeiten und die damit einhergehende Terminplanung ermöglichen wir es Ihnen schnellstmöglich in Behandlung zu treten. Sofern Sie allerdings kurzfristig absagen, entstehen für uns Ausfallkosten. Ihr geplanter Therapeut hat eine Leerzeit und kann keinen Patienten therapieren. Um unnötigen-grundlosen Absagen vorzubeugen gibt es den Behandlungsvertrag. Mit Ihrer Unterschrift auf der Heilmittelverordnung willigen Sie ein, unserem Versäumnismanagement & sowie dem Behandlungsvertrag zuzustimmen. Somit haben wir genug Zeit die entstandene Lücke zu füllen. Liegen Sie nicht in der vertraglich gekennzeichneten Zeit, wird Ihnen Ihr Termin als Versäumnis in Rechnung gestellt und ist von Ihnen zu begleichen. Sofern Sie dies getan haben, können wir Ihren Termin wieder in die normalen Behandlungseinheiten einbinden. Im Falle von schlimmer Krankheit, Tod und anderen extremen Ereignissen sehen wir in Einzelfällen von einer Ausfallsrechnung ab. Mit Ihrer Unterschrift auf der Datenschutzerklärung willigen Sie ein, dass sie damit einverstanden sind unseren Richtlinien folge zu leisten. Ihre Daten werden NICHT an Dritte weitergegeben, es sei denn Sie wünschen das. Lediglich Ihr Arzt kann nach Anforderung eines Therapieberichtes von Ihren Daten Gebrauch machen. 
Absagefristen sind Ihrem Terminzettel, oder dem Email-Anhang zu entnehmen:
Zeitfenster 1: Termine im Zeitraum von 07:35 Uhr – 15:05  Uhr müssen bis 15:00 Uhr des Vortages abgesagt werden
Zeitfenster 2: Termine im Zeitraum von 15:05 Uhr – 20:00 Uhr müssen bis 09:00 Uhr des selbigen Tages abgesagt werden. 

Asylbewerber

Sofern Sie momentan in einem Asylbewerberverfahren und nicht in Besitz einer eigenen Gesundheitskarte sind, wenden Sie sich nach dem Erhalt Ihrer Heilmittelverordnung bitte an das zuständige Sozialamt. Damit wir Ihre Leistung abrechnen können benötigen wir die Zustimmung des Amtes. Sofern Sie die Zustimmung erhalten haben können Sie  problemlos mit uns in Kontakt treten.

If you are currently in an asylum seeker procedure and do not have your own health card, please contact the responsible social welfare office after receiving your prescription. In order for us to be able to invoice your service, we need the approval of the office. If you have received the approval, you can contact us without any problems.

Privatpatienten und Beihilfe

Wir kommen gerne mit einem Kostenvoranschlag/einer Honorarvereinbarung auf Sie zu, damit Sie auch im Vorfeld bei weiteren Fragen Ihrer Kasse/der Beihilfe Antwort geben können. Dies ist vor allem mit Hinblick auf die Kostenübernahme wichtig.

Barrierefreiheit

Unsere beiden Praxen sind barrierefrei und problemlos mit Rollstuhl und etwaigen anderen Gehhilfen zu erreichen.

Gültigkeit & Unterbrechung von physiotherapeutischen Heilmittelverordnungen

Mit dem Tag der Ausstellung der Heilmittelverordnung durch Ihren Arzt, bleiben Ihnen 28 Kalendertage bis zum Beginn der Therapie. In besonderen Fällen und dringlichen Behandlungsfällen bleiben Ihnen 14 Tage. Wird die Frist (in beiden Fällen) überschritten ist Ihre Verordnung ungültig. Wir bitten Sie vor Kontaktaufnahme um Überprüfung dieser Daten. 

Eine Unterbrechung der Therapie ist generell und unbegründet bis zu 14 Tage zulässig. Jeder Tag darüber hinaus bedeutet einen Abbruch der Behandlung. In begründeten Fällen wie Krankheit, Urlaub, Krankenhausaufenthalte behält Ihr Rezept die Gültigkeit. Diese Regelung gilt für Sie, als auch Ihren Therapeuten.

Zuzahlung von Heilmittelverordnungen

Wie bei Ihrem Arzt, der Apotheke oder anderen gesundheitsbezogenen Einrichtungen wird auch bei uns eine Rezeptgebühr fällig. Die erheben wir nicht aus ökonomischen Gründen, sondern aus Gesetzlichen. Der Gesetzgeber schreibt vor, pro physiotherapeutischer Verordnung 10€ Rezeptgebühr zu beanstanden. Weiterhin sind, sofern Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, 10% der Therapiekosten zu tragen. Diese Kosten sind sind direkt beim Ersttermin zu entrichten und bindend. In beiden Praxen besteht die Möglichkeit mit Karte zu bezahlen.

FYSIC centrum

Am Heizkraftwerk 10,

17235 Neustrelitz

03981 45 30 540

Nutzen Sie gerne eine unserer Kontaktmöglichkeiten, um Ihr Anliegen mit uns zu besprechen. Unser Anrufbeantworter wird täglich abgehört.